Rezept/Verordnungsinformation
- Für eine logopädische Behandlung ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) bzw. ein Privatrezept nötig. die Sie bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer betreuenden Ärztin bzw. Ihrem Arzt erhalten.
- Diese Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie bzw. Logopädie kann grundsätzlich von Ärzten aller Fachrichtungen ausgestellt werden.
- Innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Heilmittelverordnung muss mit der Therapie begonnen werden. Den ersten Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online mit uns.
- Im ersten Gespräch erfolgen eine ausführliche Anamnese und die Diagnostik. Darauf aufbauend werden gemeinsam Therapieziele festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.
- Die Therapie erfolgt nach Bedarf, in der Regel 1- bis 2-mal wöchentlich.
- Eine Therapieeinheit dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten. Die Gesamtdauer der Behandlung kann je nach Störungsbild wenige Wochen bis zu mehreren Jahren betragen.
- Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen können, kann die Therapie bei medizinischer Indikation per Hausbesuch erfolgen.
- Sie erhalten feste Termine bei einer bestimmten Therapeutin/einem Therapeuten – eine Wartezeit fällt selten an.
- Bei Verhinderung bitten wir Sie, 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.